Kommunales und Ordnungswidrigkeiten
Das Team 24.3 - Kommunales und Ordnungswidrigkeiten umfasst die Aufgabenbereiche der Kommunalaufsichts-, Widerspruchs-, Wahl- und Bußgeldbehörde sowie der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle.
Kommunalaufsicht
Die Kommunalaufsicht nimmt die Aufgaben des Landratsamtes als Rechtsaufsichtsbehörde der 17 kreisangehörigen Gemeinden, der Schulverbände und der Zweckverbände wahr. In dieser Funktion ist es Ansprechpartner für alle Fragen des Kommunalrechts, z.B. rund um die Durchführung von Gemeinderatssitzungen, die Fassung neuer Satzungen oder die richtige Kalkulation gemeindlicher Beiträge und Gebühren.
Wichtige Aufgabenbereiche sind weiterhin die Überprüfung und Genehmigung der Haushaltssatzungen, die rechtsaufsichtliche Überprüfung und Beratung in vielerlei Angelegenheiten im eigenen Wirkungskreis der Gemeinden (nicht bei übertragenen staatlichen Aufgaben), die Entscheidung über Widersprüche, die gegen Bescheide von Gemeinden eingelegt werden (z.B. Erschließungsbeiträge, Wasserversorgungsbeiträge, Friedhofsgebühren, Zweitwohnungssteuer), die Beurteilung von Zuschussanträgen für Investitionsmaßnahmen der Gemeinden und die Beratung der Gemeindeverwaltungen in Angelegenheiten, die nicht übertragene staatliche Aufgaben sind.
Ferner übernimmt die Kommunalaufsicht die Organisation von Wahlen und Wahlprüfungsverfahren sowie die Beratung der Gemeinden bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden. Schließlich werden hier auch Rechtsaufsichts-Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern über Gemeinden im Landkreis und Dienstaufsichtsbeschwerden gegen die 1. Bürgermeister der Gemeinden bearbeitet.
Staatliche Rechnungsprüfung
Die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle beim Landratsamt Miesbach ist das überörtliche Prüfungsorgan der kreisangehörigen kommunalen Körperschaften im Landkreis Miesbach, soweit diese nicht Mitglied beim Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband sind.
Die Aufgaben umfassen
- die überörtliche Kassen- und Rechnungsprüfung vor Ort hinsichtlich der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere in den Bereichen des Haushalts-, Abgaben- und Personalrechts.
- das Erstellen von Haushaltsgutachten und Stellungnahmen zur Finanzlage der Gemeinden, Schul- und Zweckverbände für die Kommunalaufsicht im Landratsamt
- die Beratung der kreisangehörigen kommunalen Körperschaften in allen Fragen des kommunalen Finanzwesens sowie in prüfungsgegenständlichen Angelegenheiten
Wichtige Daten der Gemeinden im Landkreis Miesbach:
Zentrale Bußgeldstelle
Die "Zentrale Bußgeldstelle" übernimmt die Verfolgung aller Ordnungswidrigkeiten, welche dem Landratsamt in seiner Funktion als Kreisverwaltungsbehörde zur Ahndung obliegen. Nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG), Art. 1 Abs. 2 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) ist eine Ordnungswidrigkeit eine Handlung, die den Tatbestand einer Bußgeldvorschrift verwirklicht und die rechtswidrig und vorwerfbar ist. Eine Bußgeldvorschrift ist wiederum eine Rechtsnorm, an die der Gesetzgeber die Rechtsfolge einer Geldbuße anknüft. Die Ahndung der "Zentralen Bußgeldstelle" erstreckt sich hierbei über eine Vielzahl von Rechtsgebieten, wie z.B. Baurecht, Naturschutz- und Immissionsschutzrecht, Gewerberecht, Lebensmittelrecht, Sozialrecht, usw.
Beachten Sie allerdings, dass die Verfolung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetz (StVG) im ruhenden Verkehr (z.B. Halt- und Parkverstöße) sowie von Geschwindkeitsverstößen - neben der Polizei - den Gemeinden als Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis obliegt. Die Gemeinden können wiederum ihre Aufgabe der kommunalen Verkehrsüberwachung auf einen Zweckverband übertragen. Das Landratsamt ist in diesen Bereichen - abgesehen vorrangiger, spezieller Vorschriften - nicht zuständige Bußgeldbehörde!
Telefon: 08025 704-2436
E-Mail schreiben
Fax: 08025 704-72430
Kontaktformular
Adresse exportieren
Landtags- und Bezirkswahl 2023
Am Sonntag, den 8. Oktober 2023 fand die Wahl zum 19. Bayerischen Landtag und die 17. Bezirkswahlen im Freistaat Bayern statt.
Der Stimmkreisausschuss ermittelte und stellte am 11.10.2023 für den Stimmkreis 121 Miesbach in öffentlicher Sitzung das Wahlergebnis fest und der Stimmkreisleiter gab dieses in der Sitzung bekannt.
Die amtlichen Endergebnisse finden Sie für die
- Landtagswahl unter http://extern.landkreis-miesbach.de/wahlen/2023_LW/ergebnisse.html
- Bezirkswahl unter http://extern.landkreis-miesbach.de/wahlen/2023_BW/ergebnisse.html
- Landtagswahl Bayern (gesamt) unter https://www.landtagswahl2023.bayern.de/
Europawahl 2024
Europawahl 2024
Am Sonntag, den 9. Juni 2024 fand die Wahl zum 10. Europäischen Parlament in der gesamten Bundesrepublik Deutschland statt.
Der Kreiswahlausschuss ermittelte und stellte am 12.06.2024 für den Landkreis Miesbach in öffentlicher Sitzung das Wahlergebnis fest und der Stimmkreisleiter gab dieses in der Sitzung bekannt.
Das amtliche Endergebnis für den Landkreis Miesbach finden Sie unter folgendem Link: http://extern.landkreis-miesbach.de/wahlen/2024_EP/index.html.
Kein Ergebnis gefunden.