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29.03.2022

Ein weiterer Schritt Richtung Energieunabhängigkeit im Landkreis

 

Der Krieg in der Ukraine und die damit verbundenen Konsequenzen führen in diesen Tagen sehr deutlich vor Augen, wie abhängig man von fossilen Energien und Energieimporten ist. Nicht zuletzt deshalb ist es höchste Zeit, das bestehende Energiesystem auf erneuerbare Energien umzustellen. Unser Landkreis hat das Potential, den benötigten Energiebedarf durch regional produzierten Strom und Wärme vollständig zu decken.  Es ist Zeit, diese Potentiale zu nutzen! 

Das Klimaschutzmanagement am Landratsamt und die Energiewende Oberland arbeiten derzeit an der Erstellung eines Photovoltaik-Freiflächenkatasters für den Landkreis Miesbach – nicht zu verwechseln mit dem Solarpotenzialkataster, welches die Nutzungsmöglichkeiten auf Dächern darstellt. Im Photovoltaik-Freiflächenkataster werden mögliche Flächen für Photovoltaik-Anlagen zur regenerativen Stromerzeugung gekennzeichnet. Bisher gibt es im Landkreis zwei Solarstrom-Anlagen; eine in Föching und eine in Irschenberg. Neben PV-Dachanlagen und Windenergieanlagen könnten auch weitere Freiflächenanlagen zur Stromgewinnung in Betracht gezogen werden.

Ziel des Freiflächenkatasters ist es, den Gemeinden und lokalen Energieversorgern die Auswahl von Flächen und Bearbeitung von Anfragen zu erleichtern. Folgende Kriterien fließen ein in die Auswahl der Flächen:

Die Basisdaten für das Freiflächenkataster stammen aus der INOLA-Potentialstudie. Im Zuge dieser Studie wurden über fünf Jahre Lösungswege erarbeitet, wie das Oberland das Ziel der vollständigen Versorgung durch erneuerbare Energien bis 2035 erreichen bzw. diesem Ziel möglichst nahekommen kann. Um potentielle Flächen für PV-Anlagen zu ermitteln, wurden nach der Analyse grundsätzlich geeigneter Flächen verschiedene Kriterien für die nähere Auswahl zu Grunde gelegt. Dazu zählen rechtliche Einschränkungen wie Schutzgebiete, Bodendenkmäler und die Alpenplanzone C, sowie technische Kriterien (Globalstrahlung und Systemwirkungsgrad) und die Berechtigung zur Teilnahme an Ausschreibungen des Bundes. 

Diese Flächen (entlang von Schienen, Straßen und Konversionsflächen) werden deshalb bevorzugt betrachtet. Konversionsflächen sind ökologisch schwer beeinträchtigt; im Landkreis Miesbach betrifft das hauptsächlich ehemalige Kiesabbauflächen und Flächen mit Altlasten. In Bayern sind per Verordnung auch Flächen in landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten grundsätzlich ausschreibungsberechtig. Da dies allerdings fast alle Flächen im Landkreis betrifft, wurde dieses Kriterium nicht zur Auswahl herangezogen.

Nach Betrachtung der oben genannten Punkte steht aktuell eine Auswahl unterschiedlicher Flächen in nahezu allen Gemeindegebieten zu Verfügung. Im nächsten Schritt werden diese einzeln mit den Gemeinden und der Unteren Naturschutzbehörde betrachtet, priorisiert und ggf. ausgeschlossen. Hauptaugenmerk ist dabei auch das Landschaftsbild, welches im vorangegangenen Bewertungsprozess noch nicht miteinbezogen wurde.

Sobald feststeht, welche Flächen im Landkreis Teil des Katasters werden könnten, wird das Klimaschutzmanagement auf die Eigentümer der Flächen zugehen. Alle Eigentümer können der Aufnahme im Kataster zu widersprechen.

Im Anschluss sind Informationsveranstaltungen für Entscheidungsträger, Eigentümer, und Bürger geplant. Der Fokus liegt dabei auf Anlagen mit Bürgerbeteiligung und ökologischen Gestaltungsformen. Außerdem bietet das Klimaschutzmanagement allen Eigentümern Hilfestellung, falls Interesse besteht selbst eine Anlage auf den Flächen zu initiieren. Das Klimaschutzmanagement erreicht man per Email unter klimaschutz@lra-mb.bayern.de oder telefonisch unter 08025 / 704 3315.

Aber auch unabhängig von im Kataster ausgewählten Flächen muss trotz allem immer eine Einzelfallentscheidung für die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf einer Fläche getroffen werden.