Allgemeine Infos
Der Landkreis Miesbach gewährt im Rahmen der Schülerbeförderung Leistungen nach dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges (SchKfrG) und der Schülerbeförderungsverordnung (SchBefV).
Während für Grund- und Mittelschüler die jeweilige Wohnsitzgemeinde zuständig ist, erhalten Schüler der weiterführenden Schulen (öffentliche und staatlich anerkannte private Realschulen, Gymnasien, Berufsschulen und Berufsfachschulen bei Vollzeitunterricht, deren Schulweg über drei Kilometer liegt, bis einschließlich Jahrgangsstufe zehn ihre Fahrkarten (nach vorheriger Antragstellung) vom Landkreis zur Verfügung gestellt.
Voraussetzung hierfür ist, dass die nächstgelegene Schule besucht wird. Dies ist diejenige Schule der gewählten Schulart, Ausbildungs- und Fachrichtung, die mit dem geringsten Beförderungsaufwand (Beförderungskosten) zu erreichen ist.